vgf Studi-Ticket
1. Durch Zahlung der Umlage/Solidarbeitrag in Höhe von 14,50 € erwirbt der Studierende für die Dauer des Sommersemesters (01. April bis 30. September) bzw. Wintersemesters (1. Oktober bis 31. März) den Anspruch mit seinem Studienausweis, der mit dem vgf-Logo gekennzeichnet ist, die Verkehrsmittel innerhalb des vgf zu folgenden Zeiten zu nutzen
1.1. montags bis freitags (an Werktagen) von 19.00 bis 03.00 Uhr des darauf folgenden Tages
1.2. samstags, sonn- und feiertags ganztägig und bis 3.00 Uhr des darauf folgenden Tages
1.3. Die Nutzung der Nachtexpress-Buslinien/Anruf-Sammel-Taxen ist unter Zuzahlung des Nachtexpresstarifs gemäß Preistafel vgf möglich
2. Durch Zahlung des Solidarbeitrags erwirbt der Studierende für die Dauer eines Semesters außerdem den Anspruch auf Erwerb eines 6 Monate im gesamten Netz ohne zeitliche Einschränkung gültigen Studi-Tickets. Das Studi-Ticket ist ein Semesterticket und kann zum Ersten eines jeden Monats für 98,90 € erworben werden.
Gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung ein Studi-Ticket zu kaufen. Der Preis des Studi-Tickets ergibt sich aus der Fahrpreistafel.
Das Studi-Ticket nach 2. wird auf den Namen des Studierenden ausgestellt. Es berechtigt zur Nutzung aller Verbundverkehrsmittel im gesamten Verbundraum zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigen Unterbrechungen und Umstiegen. In Verbindung mit einem VVS-Anschluss-Studi-Ticket berechtigt das vgf Studi-Ticket nach 2. auch zum kostenlosen Transit zwischen Herrenberg und Eutingen im Gäu.
In Zügen berechtigt das Studi-Ticket zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Das Studi-Ticket ist nicht übertragbar. Es ist nur gültig, wenn es vom Inhaber eigenhändig unterschrieben ist.
Bei einer Fahrausweisprüfung sind das Studi-Ticket und der Studierendenausweis unaufgefordert vorzulegen. Anstelle des Studierendenausweises wird bei Erstsemestern auch die Immatrikulationsbescheinigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis akzeptiert.
Bei Verlust oder Zerstörung des Studi-Tickets erhält der Studierende gegen ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € einmalig pro Semester ein Ersatz-Studi-Ticket.
Für Erstattungen gelten die unter § 11 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen genannten Regelungen entsprechend.
vgf Anschluss-Studi-Ticket
Studierende, die ein Studi-Ticket/Semesterticket der dem vgf benachbarten Verkehrsverbünde (VVS, KVV und naldo) besitzen, können gegen Vorlage des Studierendenausweises und des jeweiligen Verbundangebotes für Studenten ein vgf Anschluss-Studi-Ticket zum Preis von 143,70 € erwerben.
Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung der Nachbarverbünde mit dem vgf. Mit welchem Nachbarverbund entsprechende Vereinbarungen bestehen wird gesondert bekannt gemacht (z. B. Homepage der Verbünde).
Das Anschluss-Studi-Ticket kann erworben werden für das Sommersemester vom 01. März bis 31. August bzw. vom 01. April bis 30.September sowie für das Wintersemester vom 01. September bis 28./29. Februar bzw. 01. Oktober bis 31. März. Die Laufzeit des Anschluss-Studi-Tickets muss mit der Laufzeit des Tarifangebotes des Nachbarverbundes übereinstimmen. Die Nutzung des vgf Anschluss-Studi-Tickets ist nur zulässig, wenn für den aktuellen Nutzungszeitraum ein gültiges Studi-Ticket/Semesterticket des jeweiligen Nachbarverbundes mitgeführt wird.
In Verbindung mit einem VVS- Studi-Ticket berechtigt das vgf Anschluss-Studi-Ticket auch zum kostenlosen Transit zwischen Herrenberg und Eutingen im Gäu.
Im Übrigen finden die Bestimmungen des Studi-Tickets auch für das Anschluss-Studi-Ticket Anwendung.
Fragen und Antworten zum vgf Studi-Ticket
- Wann ist der „Semesterbeginn“?
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und dauert bis zum bis 31. März.
Das Sommersemester dauert vom 1. April bis 30. September.
Darüber hinaus gilt das Studi-Ticket bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats.
- Wo erhalte ich das Studi-Ticket?
Das Studi-Ticket ist im DB-Reisezentrum in Horb und Freudenstadt erhältlich und beim Servicepunkt der RVS Südwestbus.
- Wie kann das Studi-Ticket erworben werden?
In den Reisezentren der DB unter Vorlage des gültigen Studierendenausweises oder der gültigen Immatrikulationsbescheinigung der Duale Hochschule Horb in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
- Warum wird von der Verkaufsstelle beim Kauf des Studi-Tickets ein besonderer Kundenbeleg ausgegeben?
Der Kundenbeleg dient im Falle des Verlustes als Kaufnachweis. Eine Ersatzkarte wird nur unter Vorlage des Kundenbelegs ausgestellt.
- Was muss bei einer Fahrausweiskontrolle Montag bis Freitag vor 19.00 Uhr vorgezeigt werden?
Bei der Fahrscheinkontrolle ist das Studi-Ticket, sowie unaufgefordert auch der gültige Studierendennachweis (ggf. Immatrikulationsbescheinigung) in Verbindung einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
- Warum werden die Studierendenausweise mit dem Logo des vgf gekennzeichnet?
Der Studierendenausweis gilt als Fahrberechtigung Montag bis Freitag nach 19.00 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen ganztägig. Der Logoaufdruck erleichtert den Busfahrern und Prüfern in den Zügen die Kontrolle. Studierende, die ihr Studium bereits vor dem 01.10.2014 begonnen haben, erhalten eine besondere Bestätigung, die sie zusammen mit dem Studierendenausweis (ohne vgf-Logo) vorzeigen müssen.
- Kann ich auch Nachtexpress-Buslinien nutzen?
Ja, wer das Studi-Ticket gekauft hat, kann die Nachtexpress-Buslinien ohne Zuschlag nutzen.
Bei Nutzung des Studierendenausweises mit vgf-Logo bzw. Studierendenausweis ohne Logo mit besonderer Bestätigung der Dualen Hochschule Horb sind die entsprechenden Zuschläge für den Nachtexpress zu entrichten.
- Wo kann ich das Studi-Ticket nutzen
Das Studi-Ticket berechtigt zur Fahrt in allen Nahverkehrszügen der DB Regio (IRE, RB, RE und S-Bahn), der AVG und OSB sowie aller Busse im vgf
- In welcher Wagenklasse kann ich das Studi-Ticket nutzen?
Das Studi-Ticket gilt für die 2. Klasse; kein Übergang in die 1. Klasse möglich
- Kann ich mit meinem Studi-Ticket auch über den vgf hinaus z. B. nach Stuttgart oder Karlsruhe fahren?
Nein. Zur Fahrt über die Verbundgrenze ist ein Fahrschein für die gesamte Fahrtstrecke gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens zu lösen. Für Studierende, die regelmäßig Richtung KVV bzw. VVS fahren, besteht die Möglichkeit unter Vorlage des vgf Studi-Tickets eine KVV Anschluss-StudiKarte bzw. ein VVS-Anschluss-StudiTicket vor Ort zu erwerben. Für die Fahrt Richtung VVS gilt die Kombination aus vgf Studi-Ticket und VVS Anschluss-StudiTicket auch zum Transit zwischen Herrenberg und Eutingen im Gäu.
- Was passiert bei Verlust oder Zerstörung?
Gegen ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € erhält der Studierende einmalig pro Semester ein Ersatz-Studi-Ticket. Dabei muss der bei Kauf ausgehändigte Kundenbeleg zwingend vorgelegt werden.
- Was passiert bei längerer Krankheit?
Bei längerer Krankheit gelten die Erstattungsregelungen analog der Beförderungsbedingungen des vgf.