D-Ticket JugendBW

Das D-Ticket JugendBW gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Jugendliche bis 21 Jahre, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre (mit Nachweis).

Es ist in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Dazu gehören alle IRE, RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/Stadtbahnen und Busse. Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (beispielsweise ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV, …) und in Fernbussen.

Das D-Ticket JugendBW ist ab 01.12.2023 ein Handy-Ticket.

Die Abbuchung erfolgt monatlich in Höhe von 30,42 €.

Weiter Infos erhalten Sie hier.

Fragen und Antworten zum vgf Studi-Ticket

  • Wann ist der „Semesterbeginn“?

    Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und dauert bis zum bis 31. März.

    Das Sommersemester dauert vom 1. April bis 30. September.

    Darüber hinaus gilt das Studi-Ticket bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats.

  • Wo erhalte ich das Studi-Ticket?

    Das Studi-Ticket ist im DB-Reisezentrum in Horb und Freudenstadt erhältlich und beim Servicepunkt der RVS Südwestbus.

  • Wie kann das Studi-Ticket erworben werden?

    In den Reisezentren der DB unter Vorlage des gültigen Studierendenausweises oder der gültigen Immatrikulationsbescheinigung der Duale Hochschule Horb in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

  • Warum wird von der Verkaufsstelle beim Kauf des Studi-Tickets ein besonderer Kundenbeleg ausgegeben?

    Der Kundenbeleg dient im Falle des Verlustes als Kaufnachweis. Eine Ersatzkarte wird nur unter Vorlage des Kundenbelegs ausgestellt.

  • Was muss bei einer Fahrausweiskontrolle Montag bis Freitag vor 19.00 Uhr vorgezeigt werden?

    Bei der Fahrscheinkontrolle ist das Studi-Ticket, sowie unaufgefordert auch der gültige Studierendennachweis (ggf. Immatrikulationsbescheinigung) in Verbindung einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen.

  • Warum werden die Studierendenausweise mit dem Logo des vgf gekennzeichnet?

    Der Studierendenausweis gilt als Fahrberechtigung Montag bis Freitag nach 19.00 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen ganztägig. Der Logoaufdruck erleichtert den Busfahrern und Prüfern in den Zügen die Kontrolle. Studierende, die ihr Studium bereits vor dem 01.10.2014 begonnen haben, erhalten eine besondere Bestätigung, die sie zusammen mit dem Studierendenausweis (ohne vgf-Logo) vorzeigen müssen.

  • Kann ich auch Nachtexpress-Buslinien nutzen?

    Ja, wer das Studi-Ticket gekauft hat, kann die Nachtexpress-Buslinien ohne Zuschlag nutzen.

    Bei Nutzung des Studierendenausweises mit vgf-Logo bzw. Studierendenausweis ohne Logo mit besonderer Bestätigung der Dualen Hochschule Horb sind die entsprechenden Zuschläge für den Nachtexpress zu entrichten.

  • Wo kann ich das Studi-Ticket nutzen

    Das Studi-Ticket berechtigt zur Fahrt in allen Nahverkehrszügen der DB Regio (IRE, RB, RE und S-Bahn), der AVG und OSB sowie aller Busse im vgf

  • In welcher Wagenklasse kann ich das Studi-Ticket nutzen?

    Das Studi-Ticket gilt für die 2. Klasse; kein Übergang in die 1. Klasse möglich

  • Kann ich mit meinem Studi-Ticket auch über den vgf hinaus z. B. nach Stuttgart oder Karlsruhe fahren?

    Nein. Zur Fahrt über die Verbundgrenze ist ein Fahrschein für die gesamte Fahrtstrecke gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens zu lösen. Für Studierende, die regelmäßig Richtung KVV bzw. VVS fahren, besteht die Möglichkeit unter Vorlage des vgf Studi-Tickets eine KVV Anschluss-StudiKarte bzw. ein VVS-Anschluss-StudiTicket vor Ort zu erwerben. Für die Fahrt Richtung VVS gilt die Kombination aus vgf Studi-Ticket und VVS Anschluss-StudiTicket auch zum Transit zwischen Herrenberg und Eutingen im Gäu.

  • Was passiert bei Verlust oder Zerstörung?

    Gegen ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € erhält der Studierende einmalig pro Semester ein Ersatz-Studi-Ticket. Dabei muss der bei Kauf ausgehändigte Kundenbeleg zwingend vorgelegt werden.

  • Was passiert bei längerer Krankheit?

    Bei längerer Krankheit gelten die Erstattungsregelungen analog der Beförderungsbedingungen des vgf.

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