- 1 Landkreis
- 15 Verkehrsunternehmen
- Einheitliche Tarife
- Ein Fahrschein pro Fahrziel
- Ein Fahrschein für Bus und Bahn
- Ein Fahrschein für alle Verkehrsunternehmen
- Ein Fahrplan
Seit dem 1. November 2001 gibt es im Landkreis Freudenstadt die Verkehrs-Gemeinschaft. Die Verkehrsunternehmen und der Landkreis haben tatkräftig den Tarifdschungel gelichtet und eine beispielhafte Gemeinschaftslösung gefunden.
Das Kreisgebiet wurde in Tarifzonen eingeteilt, anhand derer ein Fahrgast den Preis leicht selbst errechnen kann. Ein Fahrschein gilt für jedes öffentliche Verkehrsmittel innerhalb der Kreisgrenzen – egal ob man die Bahn oder eines der Busunternehmen nutzt.
Und er gilt für die ganze Strecke – egal wo man ein-, um- oder aussteigt.
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