Bestellen Sie Ihr D-Ticket JugendBW direkt über unser Formular

Zu den FAQs

Ab 1. Dezember 2023 wird das landesweite Jugendticket Baden-Württemberg vom D-Ticket JugendBW abgelöst. Dieses wird nahtlos durch das neue "Deutschland-Ticket JugendBW" ersetzt und ist somit Deutschlandweit gültig.

Wir freuen uns sehr, Ihnen über diese Website das attraktive Ticket anbieten zu können.

Bitte lesen Sie sich folgenden Informationen durch:

  • Was ist zu tun, wenn ich bereits ein vgf-JugendticketBW besitze?

    Wer bereits ein landesweites Jugendticket besitzt, muss nichts weiteres veranlassen. Hier erfolgt die Umstellung automatisch.

  • Wer kann das D-Ticket JugendBW erwerben?
    • alle Schülerinnen und Schüler
    • Jugendliche bis 21 Jahre
    • Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahr (mit Nachweis)
  • Wo ist das Ticket gültig?
    • ganztägig für beliebig viele Fahrten im gesamten Bereich der vgf-Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt
    • in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland (IRE, RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/und Stadtbahnen und Busse)
    • für freigegebene Fernverkehrsangebote
    • in der 2. Klasse; ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich
    • Die kostenlose Mitnahme entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet.
  • Wie ist das Ticket ausgestaltet?
    • als personenbezogenes Jahresabo für 365 € im Jahr mit einer monatlichen Abbuchung à 30,42 €
    • Grundsätzlich ist das Ticket nur für ein ganzes Jahr buchbar
  • Bestellfristen und Austeilung des Jugendtickets
    • Das D-Ticket JugendBW kann immer bis zum 10. des Vormonats über die Website bestellt werden
    • Ausgegeben wird das Ticket in den Schulsekretariaten. Alle anderen Berechtigten erhalten das Ticket auf dem Postweg.
  • Was kostet das Ticket und wie wird es abgerechnet?
    • Der monatliche Kosten betragen 30,42 €.
    • Anders als bei der Schülermonatskarte ist der Monatsbetrag auch im August fällig.
    • Für die Teilnahme am Abo-Verfahren ist zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, über welches die monatlichen Raten abgebucht werden; eine Barzahlung ist nicht möglich.
    • Die Rückgabe einzelner Monatskarten ist ebenfalls nicht möglich (Jahresabo).
  • Ist die 3. Kind Regelung auch beim D-Ticket Jugend BW möglich?
    • Die Kosten/Eigenanteile für die Schülermonatskarte oder das D-Ticket JugendBW (für Vollzeitschüler) sind jeweils nur für 2 Kinder einer Familie zu entrichten
    • Eine entsprechende Erklärung zur Befreiung des 3. Kindes erhalten Sie im Sekretariat der Schule
    • Die Erklärung ist für jedes Schuljahr erneut zu beantragen
  • Kündigung Jugendticket
    • Das D-Ticket JugendBW kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Die Kündigung hat schriftlich an die vgf Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt zu erfolgen.

    • Das D-Ticket JugendBW wird bei einer Kündigung ungültig und muss bis zum 05. des Folgemonats zurückgegeben werden.

    •  Wird das Jugendticket innerhalb des ersten Jahres gekündigt, erfolgt eine Nachberechnung. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis einer Schülermonatskarte zu Grunde gelegt. Für die anzuwendende Preisstufe gilt die Strecke zwischen Wohnung und Schule. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet.

NEWS

Baden-Württemberg führt rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen ein

weitere Informationen finden  Sie hier:

Zur Pressemitteilung

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