Bestellen Sie Ihr Landesweites Jugendticket direkt über unser Formular

Zu den FAQs

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 1. März 2023 wird das landesweit gültige Jugendticket Baden-Württemberg eingeführt. Wir freuen uns sehr, Ihnen über diese Website das attraktive Ticket anbieten zu können.

Bitte lesen Sie sich folgenden Informationen durch:

  • Wer kann das landesweite Jugendticket erwerben?
    • alle Schülerinnen und Schüler
    • Jugendliche bis 21 Jahre
    • Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre
  • Wo ist das Ticket gültig?
    • ganztägig für beliebig viele Fahrten im gesamten Bereich der vgf-Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt
    • in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind
    • für freigegebene Fernverkehrsangebote
    • für sonstige Verkehrsangebote in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbundtarifen oder dem bwtarif genutzt werden können
    • in der 2. Klasse; ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich
    • Die kostenlose Mitnahme entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet.
  • Wie ist das Ticket ausgestaltet?
    • als personenbezogenes Jahresabo für 365 € im Jahr mit einer monatlichen Abbuchung à 30,42 €
    • Die Schülerinnen und Schüler des Landkreises Freudenstadt haben zum 01.03.2023 die Möglichkeit, zum landesweiten Jugendticket Baden-Württemberg zu wechseln bzw. es neu zu buchen.
    • Grundsätzlich ist das Ticket nur für ein ganzes Jahr buchbar (einmalige Ausnahme durch Einführung mitten im Schuljahr, siehe unten).
  • Wie und wo kann ich als Schülerin oder Schüler das Ticket erwerben?
    • Aus organisatorischen Gründen muss die Bestellung bis zum 22.01.2023 abgeschlossen sein; nur dann ist eine Ausgabe des Tickets zum 01.03.2023 und das Sonderkündigungsrecht des Tickets zum Schuljahresende möglich (siehe unten); ausgegeben wird das Ticket dann in den Schulsekretariaten. Alle anderen Berechtigten erhalten das Ticket auf dem Postweg.
    • Erfolgt die Bestellung nach diesem Datum, ist die Ausstellung des Tickets nur für die Dauer eines ganzen Jahres möglich (z.B. 01.04.23 – 31.03.24).
    • ACHTUNG: Wer bislang 2 Monatskarten für unterschiedliche Verbundräume lösen musste, z. B. für den VVR und die VGF, benötigt zukünftig nur noch 1 Ticket, da das landesweite Jugendticket in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs ohne zeitliche und räumliche Einschränkung gilt. Zuständig für die Ausgabe ist bei Schülern der Verbund, in dem die Schule liegt, bei allen anderen Jugendlichen der Verbund, in dem der Wohnort liegt.
  • Was kostet das Ticket und wie wird es abgerechnet?
    • Der monatlich zu bezahlende Eigenanteil beträgt 30,42 €.
    • Anders als bei der Schülermonatskarte wird der Eigenanteil auch im August fällig.
    • Für die Teilnahme am Abo-Verfahren ist zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, über welches die monatlichen Raten abgebucht werden; eine Barzahlung ist nicht möglich.
    • Die Rückgabe einzelner Monatskarten ist ebenfalls nicht möglich (Jahresabo).
  • Einmalige Sonderregelung bei der Einführung
    • Da das Ticket während eines laufenden Schuljahres eingeführt wird, besteht zum 31.08.2023 einmalig ein Sonderkündigungsrecht. Wird das Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2023 nicht genutzt, läuft das Abo automatisch weiter.
    • Ab dem 01.09.2023 läuft das landesweite Jugendticket als Jahres-Abo und kann unterjährig nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Es verlängert sich automatisch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern es nicht bis spätestens zum 31. Juli eines Jahres gekündigt wird.
    • Für den Zeitraum März bis August 2023 erhalten alle, die ein Abo des landesweiten Jugendtickets besitzen, wie bisher 6 Monatskarten, die über die Schulsekretariate ausgegeben werden.
    • Das landesweite Jugendticket findet im aktuellen Schuljahr 2022/2023 keine Berücksichtigung bei der Eigenanteilsbefreiung des 3. Kindes.
  • Ich möchte weiterhin meine Schülermonatskarte behalten, ist das möglich?
    • Ja, die Fahrkarte wird dann wie gewohnt über das Schulsekretariat ausgegeben.
    • Die Abbuchung des monatlichen Eigenanteils von Ihrem Konto erfolgt wie bisher durch die POG & RVS.
  • Kommen Änderungen auf mich zu, wenn ich die Schülermonatskarte behalte?
    • Die Eigenanteile der Schülermonatskarte werden zum 01.03.2023 angepasst. Von den notwendigen Beförderungskosten ist dann je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten der jeweils gültigen Schülermonatskarte gemäß den bestehenden Zonen der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (VGF) zu entrichten (nicht mehr nach Schulart):
      • 1 Zone: 27,00 €
      • 2 Zonen: 33,38 €
      • 3 Zonen: 39,75 €
      • 4 Zonen: 49,88 €
      • 5 Zonen: 57,75 €
      • 6 Zonen: 66,75 €
    • Grundschüler und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren entrichten ab 01.03.2023 einen Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten der jeweils gültigen Schülermonatskarte der Zone 1 der VGF, somit 27,00 €.

    • Bezüglich der Befreiungsmöglichkeit des 3.Kindes erfolgt zum 01.03.2023 keine Änderung. Die bereits abgegebene Erklärung zur Befreiung des 3. Kindes hat für das Schuljahr 2022/2023 weiterhin Bestand. Bereits bewilligte Anträge auf Erlass des Eigenanteils behalten ebenfalls Ihre Gültigkeit.

    Zum Zonenfahrplan 

Sie haben noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die VGF-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07443/247-340 bzw. per E-Mail an mail@vgf-info.de

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