- Beliebig häufige Fahrten innerhalb des zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichs
- Gültig vom ersten Tag eines Kalendermonats 0:00 Uhr bis zum 1. Werktag (Montag bis Freitag) des Folgemonats bis 12:00 Uhr
- Voll übertragbar (gültig für jew. eine Person)
Die Monatskarte erhalten Sie in den Bussen oder an den Fahrscheinautomaten im Landkreis Freudenstadt.