Das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle und kann von den Beschäftigten des Landes Baden-Württembergs beantragt werden. Zuschussberechtigt sind dabei die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Informationen gibt es hierzu beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV): https://lbv.landbw.de/kundenportal.
Bei der vgf ist das JobTicket BW mit dem entsprechenden Antrag schriftlich zu bestellen. Den Antrag finden Sie hier. (Verlinkung einfügen). Der Zuschuss wird dabei direkt beim Arbeitgeber beantragt, der Antrag hierfür steht Ihnen auf der Homepage des LBV zum Herunterladen zur Verfügung, zu erreichen unter https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.