Fahrradkarte

Die Mitnahme von Fahrrädern im Schienenverkehr gilt:
Mo. bis Fr. vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen ganztags kostenlos soweit Platz vorhanden.

Mitnahme von Fahrrädern bei den Schienenverkehrsunternehmen in der vgf

In den Fahrzeugen der beteiligten Unternehmen ist die Mitnahme von Fahrrädern gemäß der nachfolgend aufgeführten Regelung gestattet:

Unternehmen Verkehrs­mittel Linien Zeitliche Regelung
DB Regio AG Bahn Freudenstadt Hbf -Eutingen i. Gäu, Hochdorf – Eyach Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Sams- tag, Sonntag und an Feiertagen zeit lich unbeschränkt unentgeltlich. Von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr ist eine Fahrradkarte zu lösen.
Inhaber einer BahnCard 100 können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
DBZugBus Regional-Verkehr Alb-Bodensee GmbH Bahn Eyach – Rotten- burg Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen zeitlich unbeschränkt unentgeltlich. Von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 9 Uhr ist eine Fahrradkarte zu lösen.
Inhaber einer BahnCard 100 können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Albtal Verkehrs- Gesellschaft mbH Stadtbahn Forbach – Freu- denstadt Hbf- Eutingen im Gäu (S8, S81) Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Sams- tag, Sonntag und an Feiertagen zeit lich unbeschränkt unentgeltlich. Von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 9 Uhr ist eine Fahrradkarte zu lösen.
Inhaber einer BahnCard 100 können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen
Ortenau-S-Bahn GmbH Bahn Freudenstadt Hbf – Schenkenzell Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Sams- tag, Sonntag und an Feiertagen zeit- lich unbeschränkt unentgeltlich. Von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 9 Uhr ist eine Fahrradkarte zu lösen.
Inhaber einer BahnCard 100 können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor be­schränkt.

Zusammengeklappte Faltfahrräder gelten nicht als Fahrrad.

In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.

Fahrräder sind in den besonders gekennzeichneten Bereichen (Fahrradsymbol) unterzu­bringen.

Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Im Übrigen gelten die Best­immungen der Ziffer 6 der Tarifbestimmungen.

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