zum 1. März 2023 wird das landesweit gültige Jugendticket Baden-Württemberg eingeführt. Wir freuen uns sehr, Ihnen über diese Website das attraktive Ticket anbieten zu können.
Bitte lesen Sie sich folgenden Informationen durch:
Das Jugendticket kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats, gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Die Kündigung hat schriftlich an die vgf zu erfolgen.
Das vgf - JugendTicketBW wird bei einer Kündigung ungültig und muss bis zum 05. des Folgemonats zurückgegeben werden.
Wird das Jugendticket innerhalb des ersten Jahres gekündigt, erfolgt eine Nachberechnung. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis eines [Schülermonatskarte] zu Grunde gelegt. Für die anzuwendende Preisstufe gilt die Relation zwischen Wohnung und Schule. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet.
Grundschüler und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren entrichten ab 01.03.2023 einen Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten der jeweils gültigen Schülermonatskarte der Zone 1 der VGF, somit 27,00 €.
Bezüglich der Befreiungsmöglichkeit des 3.Kindes erfolgt zum 01.03.2023 keine Änderung. Die bereits abgegebene Erklärung zur Befreiung des 3. Kindes hat für das Schuljahr 2022/2023 weiterhin Bestand. Bereits bewilligte Anträge auf Erlass des Eigenanteils behalten ebenfalls Ihre Gültigkeit.
Baden-Württemberg führt rabattiertes Deutschlandticket für junge Menschen ein
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