Rauchverbot tritt am 1. Juni 2026 in Kraft

An Bushaltestellen ist Rauchen gesetzlich untersagt.

Ab 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche.
Demnach ist künftig unter anderem an Bushaltestellen das Rauchen – auch von E-Zigaretten – generell untersagt.

In den SWEG-Bussen ertönt außerdem vor großen Haltestellen – zum Beispiel zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) – im Juni eine Durchsage, die auf das Rauchverbot im Bereich von Bushaltestellen hinweist. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Zurück zur Übersicht