Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Nach einer neuen Verordnung gilt in Baden-Württemberg ab dem 03.04.2022 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske oder FFP2 in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies bleibt bis voraussichtlich 01.05.2022 bestehen.
Alle Fahrgäste ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen demnach eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske (oder Masken mit vergleichbaren Schutzklassen wie KN95) tragen. Für Kinder zwischen einschl. 6 und 17 gilt dies ebenfalls.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis und um Einhaltung der notwendigen Maßnahmen.