Entlastung bei den Schülermonats­fahrkarten

Schulkinder

Da es immer noch unsicher ist, wann und mit welchen Klassen die Schulen im Februar wieder den Präsenzunterricht aufnehmen, haben Landratsamt und die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf) sofort reagiert und entschieden, den Elternanteil an den Schülermonatsfahrkarten im Februar nicht abzubuchen. Damit sollen die Familien, die im Januar den Eigenanteil getragen haben von den Kosten für die Schülermonatsfahrkarten entlastet und ihre Treue zum ÖPNV anerkannt werden.

Selbstverständlich kann die Februarfahrkarte aber genutzt werden und es gilt in den Ferien auch die Freizeitregelung. Wer seinen Bogen mit der Februarkarte noch nicht erhalten hat, kann diesen im Sekretariat der Schule abholen oder erhält ihn von dort am jeweiligen ersten Schultag.

Die Verkehrsunternehmen erleben im Moment schwere Zeiten. Es wird ganz normal nach Schulfahrplan gefahren, auch wenn die Busse nicht voll genutzt werden, die Kosten bleiben daher für die Unternehmen gleich und dies bei wegbrechenden Einnahmen. Aber es ist sowohl dem Landratsamt, als auch der vgf wichtig, dass die Kinder den ÖPNV nutzen können.

Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Landesrecht umgesetzt werden, gilt künftig in den Bussen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass die Kinder die Busse mit entsprechenden Masken nutzen.

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